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Mover SX

Manuell an-/abschwenkbare Rangierhilfe für einachsige Wohnwagen

Der Mover SX ist das Basismodell unter den Truma Rangierhilfen. Du schwenkst die beiden Antriebseinheiten des Mover SX mit einer einzigen Hebelbewegung manuell an die Reifen an – ohne Kraftaufwand und ohne zu kurbeln.

Antriebsrollen per Hebelbewegung manuell an- und abschwenken
Sicher und exakt lenken
Wendig, ruckfrei und höchst präzise manövrieren
Einfache Montage an alle gängigen Rahmen mit L- oder U-Profil
Kein TÜV-Eintrag notwendig dank allgemeiner Betriebserlaubnis
5 Jahre Teilegarantie bei Nachrüstung durch einen Truma Vertragshändler

Technische Details

Zulässiges Gesamtgewicht
2000 kg
Anhängerart
Einachser
Stromaufnahme durchschnittlich in der Ebene bei einem Gesamtgewicht von
20 A 2000 kg
An-/Abschwenken
manuell
Max. Steigfähigkeit
13 % bei 2000 kg
Gewicht
ca. 35 kg (inkl. Einseitenbedienung)
Betriebsspannung
12 V DC
Stromaufnahme maximal
120 A
Ruhestromaufnahme
< 20 mA
Geschwindigkeit (abhängig von Gewicht und Steigung)
ca. 16 cm pro Sekunde
Fernbedienung zum Rangieren
inklusive
Funk-Frequenz
Klasse 1, 868 MHz

Der Mover SX hat den richtigen Dreh raus

Der Mover SX ist das Basismodell unter den Truma Rangierhilfen. Du schwenkst die beiden Antriebseinheiten des Mover SX mit einer einzigen Hebelbewegung manuell an die Reifen an – ohne Kraftaufwand und ohne zu kurbeln. Schon kann es losgehen: Am Drehknopf der Fernbedienung lenkst du die Rangierhilfe. Mit dem Schieberegler beschleunigst du stufenlos.

Das kann der Mover SX:

  • Meistert Steigungen bis zu 13 Prozent
  • Stufenloses Steuern zur Wunschposition
  • Drehen des Caravans um die eigene Achse möglich (360°)
  • Geeignet für einachsige Caravans bis 2000 kg

Der Mover SX ist das erste manuell anschwenkbare Rangiersystem auf dem Markt, das sich stufenlos regeln lässt. Wie alle Truma Rangierhilfen verfügt der Mover SX über eine automatische Stopp-Funktion. Sobald er außerhalb der Reichweite der Fernbedienung ist, bleibt der Wohnwagen sofort stehen.

Im Anschluss an die Werksgarantie von zwei Jahren, gewährt dein Truma Vertragshändler eine Teilegarantie von weiteren 3 Jahren, also für die Jahre 3, 4 und 5 ab Kaufdatum. Die Bedingungen kannst du in den FAQ nachlesen.

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FAQ

  • Kann ein Mover als Diebstahlsicherung dienen?

    Um den Mover als Diebstahlsicherung verwenden zu können, müssen die Antriebsrollen an die Reifen angefahren werden. Gegen ein kurzzeitiges Andrücken der Rollen ist nichts einzuwenden. Allerdings empfehlen wir diese Maßnahme nicht für einen längeren Zeitraum. Dann würde durch den permanenten Andruck der Antriebsrollen auf den Reifen dieser deformiert und somit beschädigt werden.

  • Welche Batterie benötige ich für den Betrieb des Mover?

    Für den Betrieb empfehlen wir generell sogenannte Antriebs- bzw. Beleuchtungsbatterien. Dies können Gel-Batterien oder AGM-Batterien mit Rundzellentechnologie sein.

    Für die optimale Stromversorgung bieten wir das Mover PowerSet an. Das Mover PowerSet besteht aus optimal aufeinander abgestimmten Spitzenprodukten, die dafür sorgen, dass Ihr Mover bis zu 50 % länger seine volle Leistung bringt.

    Als Batterie empfiehlt Truma die leistungsstarken Optima Batterien, für die beim Ladegerät BC 10 eine speziell darauf angepasste Ladekurve verfügbar ist.

     

  • Wie erkenne ich, ob der Mover an meinem Wohnwagen montiert werden kann?

    Generell ist ein Einbau der Mover Rangierhilfe bei den meisten Wohnwagenmodellen möglich. Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Maßvorgaben der Montageübersicht oder fragen Sie Ihren Truma Vertragshändler / Truma Partner.

  • Teilegarantie für Klimasysteme und Mover des Herstellers Truma

    1. Garantievoraussetzungen und -umfangIm Anschluss an die vom Hersteller gewährte Werksgarantie von zwei Jahren gewährt der Truma Vertragshändler auf Klimasysteme und Mover des Herstellers Truma („das Produkt“) eine Teilegarantie von weiteren 3 Jahren, also für die Jahre 3, 4 und 5 ab Kaufdatum, zu den nachfolgend genannten Bedingungen.Garantiegeber ist der Truma Vertragshändler, bei dem das jeweilige Produkt erworben und von dem es fachmännisch eingebaut wurde.Wird im Rahmen der Garantie eine Reparatur durchgeführt, beginnt die Garantiedauer hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht von neuem, sondern die ursprüngliche Garantiedauer läuft weiter.
    2. Garantievoraussetzungen und -umfangDie Teilegarantie gilt für Mängel des Produktes, die auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind.Eine Inanspruchnahme dieser Teilegarantie kann nur unter Vorlage dieses Zertifikats, des Kaufbelegs im Original und unter Angabe der Seriennummer des Produkts, für das diese Garantie in Anspruch genommen werden soll, erfolgen.

      Von dieser Garantie abgedeckt sind die Ersatzteilkosten. Nicht abgedeckt sind die Kosten für Ein- und Ausbau, Demontage von Möbel- oder Karosserieteilen sowie Transport- und Wegekosten, Reisekosten oder sonstige Kosten, die nicht Ersatzteilkosten sind.

      Der Truma Vertragshändler entscheidet über die Art der Reparatur. Ausgetauschte (Ersatz-)Teile gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.

    3. AusschlüsseDer Garantieanspruch besteht nicht
      1. bei unsachgemäßer, ungeeigneter, fehlerhafter, nachlässiger oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts,
      2. bei unsachgemäßer Installation, Montage oder Inbetriebnahme entgegen der Gebrauchs- und Einbauanweisung,
      3. bei unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen der jeweiligen Gebrauchs- und Einbau- anweisung, insbesondere bei Missachtung von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen,
      4. wenn Installationen, Reparaturen oder Eingriffe von nicht autorisierten Partnern durchgeführt werden,
      5. für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
      6. wenn das Produkt mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wird, diekeine Originalteile des Herstellers oder vom Hersteller nicht freigegeben worden sind.
      7. bei Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weichmacher im Gas), chemische oder elektrochemi-sche Einflüsse im Wasser oder wenn das Produkt sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist (z. B. chemische Produkte,
        entflammbare Stoffe, ungeeignete Reinigungsmittel),
      8. bei Schäden durch anormale Umwelt- oder sachfremde Betriebsbedingungen,
      9. bei Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, sowie durch andere Einflüsse, dienicht vom Hersteller zu verantworten sind,
      10. bei Schäden, die auf unsachgemäßen Transport zurückzuführen sind,
      11. bei Veränderungen am Gerät einschließlich an Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörteilen und de-ren Installation, insbesondere der Abgasführung oder am Kamin durch den Endkunden oder durch Dritte.
    4. SonstigesWeitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Endkunden oder Dritter, sind ausgeschlossen.Vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Endkunden gegenüber dem Truma Vertragshändler wie z.B. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche, werden durch diese Teilegarantie nicht berührt.

      Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.