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Was muss ich beachten, wenn ich meine gasbetriebenen Geräte während der Fahrt benutzen möchte?

Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung während der Fahrt, eine Sicherheits-Absperreinrichtung vorgesehen werden, welche bei einem Leitungsabriss durch Unfall verhindert, dass ungewollt Gas austreten kann.

Die Truma Gasdruckregler MonoControl CS und DuoControl CS (mit integriertem Crashsensor) erfüllen in Verbindung mit Hochdruck-Gasschläuchen mit integrierter Schlauchbruchsicherung (SBS) alle relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien und erlaubt somit den europaweiten Betrieb der Gasanlage während der Fahrt. Wir empfehlen, auch in Caravans für das Heizen während der Fahrt eine Sicherheitseinrichtung zu verwenden.

Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschränkungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt. Eine Ausnahme gibt es für Frankreich. Dort ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung mit einer Sicherheits-Absperreinrichtung nicht zulässig.