Ja, Gasflaschen dürfen während der Fahrt angeschlossen sein. Sie gelten dann als Betriebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß der Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e). Gasflaschen, die nicht an die Gasinstallation angeschlossen sind, müssen stets geschlossen sein und mit einer Schutzkappe versehen werden.