Gemäß der Europäischen Norm EN 1949 – 6.1 „muss in der Flüssiggasanlage eine Druckregeleinrichtung installiert sein. Diese muss vor dem Verkauf des Fahrzeugs an den Endkunden montiert sein. Druckregeleinrichtungen in Straßenfahrzeugen müssen einen festen Ausgangsdruck von 30 mbar haben.“
In der Europäischen Norm EN 12864 – D wurde festgelegt: „Bei einem Gasdruck von 30 mbar muss ein Eingangsdruck von mindestens 25 mbar an den Gasverbrauchseinrichtungen sichergestellt sein.“
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Allgemeine Hinweise zur Gasversorgung
Truma hat für Sie die neuen Anforderungen des Gesetzgebers zum Flüssiggas im Nutzfahrzeug in den wichtigsten Punkten zusammengefasst:
„Wird LPG aus einem fest installierten Behälter oder aus tragbaren Flaschen entnommen, so ist durch eine geeignete Vorkehrung sicherzustellen, dass bei einem Unfall kein LPG ungewollt austreten kann.“ Alle Anforderung der neuen Heizgeräterichtlinie (2001/56/EG) sowie deren Ergänzung (2004/78/EG) erfüllen die Produkte der Truma Gasversorgung in allen EU-Länder uneingeschränkt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Broschüre Produktinformtion Flüssiggasversorgung für Flüssiggasheizungen in Nutzfahrzeugen und in unseren Technischen Daten Nutzfahrzeuge.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Broschüre Produktinformtion Flüssiggasversorgung für Flüssiggasheizungen in Nutzfahrzeugen und in unseren Technischen Daten Nutzfahrzeuge.












