Bisher galt in Deutschland folgendes: Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO war das Fahrzeug nach erfolgtem Einbau des Movers oder Mover Tandems unter Vorlage eines Teilegutachtens und der Einbauanweisung einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Wer sich jetzt einen Mover oder einen Mover Tandem kauft, muss nun keine langen Wartezeiten beim TÜV in Kauf nehmen und spart das Geld für die TÜV-Abnahme und für die Eintragung.
Zu beachten wäre allerdings, dass die ABE nur in Verbindung mit dem original Truma-Montage und -Sonderzubehör gültig ist.
Ab Januar 2005 wird der Mover zudem mit Softstart und neuer ergonomischer Fernbedienung ausgeliefert. Die verbesserte Übertragung der Fahrbefehle mittels Hochfrequenz-Technik (Frequenz-Modulation) gewährleistet eine höhere Reichweite der Fernbedienung und sorgt für eine stabilere Funkverbindung.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Caravan-Händler oder bei Truma direkt.
Putzbrunn, November 2004
Frau Monika Kný
m.kny@truma.com
Tel. +49 (0)89 4617-104
Fax +49 (0)89 4617-272
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