Vorteile, Tipps & Antworten

Alles Wissenswerte zur Gasversorgung

Gibt es die Möglichkeit, an das neue Reglersystem eine außen stehende Gasflasche anzuschließen?
Ja, für deutsche Gasflaschen von 5–33 kg (mit Anschlussgewinde G.5 und G.12; auch verbreitet in A, NL) ist ein spezieller Hochdruckschlauch mit einer Länge von 1,5 m erhältlich.
Kann man vorhandene EisEx von bestehenden Reglersystemen in das neue System integrieren?
Nein, da der bisherige EisEx auf den Regler aufgeklipst wurde. Neu ist, dass sich die Baugröße des EisEx verringert hat und dieser jetzt direkt in den Gasdruckregler eingesetzt wird. Dadurch wurde die Baugröße des Reglers verringert und die Effizienz des EisEx gesteigert.
Können ältere Bedienteile (Triomatic, Duomatic L Plus) auch weiterhin für das neue Reglersystem DuoComfort verwendet werden?

Aus einer älteren Anlage kann das Bedienteil nur bedingt weiter verwendet werden. Die Kabelverlegung dagegen ist problemlos und muss nur in Ausnahmefällen ausgetauscht werden. Nähere Angaben sowie ein Anschlussschema für ältere Kabelverlegungen und Bedienteile finden Sie in der Einbauanweisung der neuen Fernanzeige DuoC.

Warum ist ein neues Reglersystem notwendig?

Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung während der Fahrt, eine Sicherheits-Absperreinrichtung vorgesehen werden, welche bei einem Leitungsabriss durch Unfall verhindert, dass ungewollt Gas austreten kann.
Die Truma Gasdruck-Regelanlagen SecuMotion (mit integriertem Gasströmungswächter) bzw. MonoControl CS und DuoControl CS (mit integriertem Crashsensor) erfüllen in Verbindung mit Hochdruck-Gasschläuchen mit integrierter Schlauchbruchsicherung (SBS) alle relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien und erlaubt somit den europaweiten Betrieb der Gasanlage, auch während der Fahrt.


Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir ebenfalls die Verwendung einer Sicherheitseinrichtung.


Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschränkungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt **.


** Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt, nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung mit einer Sicherheits-Absperreinrichtung nicht zulässig.

Gilt der Bestandschutz für Fahrzeuge oder für den alten Regler?
Der Bestandschutz gilt nur für das Fahrzeug. Ist Ihr Regler über 10 Jahre alt, muss dieser durch einen neuen ersetzt werden.
Bisher habe ich auch während der Fahrt geheizt (Wintercamper), muss ich jetzt meinen Regler austauschen?

Nein. Selbstverständlich haben ältere Fahrzeuge (vor Baujahr 01/2007) Bestandschutz und es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie Ihren Regler aufgrund des Inkrafttretens der neuen Heizgeräterichtlinie austauschen, es sei denn er ist bereits älter als 10 Jahre. In Frankreich beispielsweise müssen während der Fahrt die Gasflaschen geschlossen bleiben. In Frankreich darf in Fahrzeugen nur während der Fahrt geheizt werden, wenn diese mit einem neuen Reglersystem (MonoControl CS, DuoControl CS, Secumotion) ausgestattet sind und nach dem 01. Januar 2007 zugelassen wurden.

Hinweis:
In Deutschland, gemäß dem Arbeitsblatt G 607 („Gasprüfung“) aber auch in anderen europäischen Ländern (nach EN 12864 empfohlen), müssen Druckregler alle 10 Jahre erneuert werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt Truma, auch zur Erhöhung der persönlichen Sicherheit, bei älteren Fahrzeugen ein neues Reglersystem mit Sicherheits-Absperreinrichtung einzubauen.

Woran erkennt man, welcher Hochdruckschlauch für welches Land benötigt wird?

Eine Aufstellung welcher Hochdruckschlauch für welches Land benötigt wird, haben wir Ihnen in einer Grafik zusammengestellt. Diese Tabelle finden Sie ebenfalls in den Bedienungsanleitungen von SecuMotion und DuoComfort. Eine Aufstellung welcher Hochdruckschlauch für welches Land benötigt wird, haben wir Ihnen in einer Grafik zusammengestellt. Diese Tabelle finden Sie ebenfalls in den Gebrauchsanweisungen der Gasdruck-Regelanlagen sowie auf der Verpackung der Hochdruckschläuche.

Darf ich meine Gasflaschen während der Fahrt angeschlossen lassen?
Ja, angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e). Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlossen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen werden.
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